Der Kommentar verzahnt das materielle Recht mit dem Kostenrecht und wird dadurch mit seinen wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisnahen Erläuterungen allen Anforderungen der täglichen Praxis gerecht. Die Vorschriften sind stets auf neuestem Stand.
Ganz aktuell ist bereits die sehr praxisrelevante Änderung des § 19 Abs. 1 S. 1 GNotKG durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) erläutert. Ebenfalls bereits berücksichtigt sind die zum 1.1.2025 in Kraft getretenen umsatzsteuerlichen Anforderungen für eine Notarkostenrechnung an einen Unternehmer (B2B). Auch die weiteren Änderungen des GNotKG durch das KostBRÄG 2025 werden zeitnah zum Inkrafttreten kommentiert werden.
Für komplexe Vorgänge vor allem im Notarkostenrecht werden alle in Betracht kommenden Verträge und Erklärungen mit Ausführungen zur Gebühr und zum Geschäftswert alphabetisch erläutert (Nr. 21100-21102 KV-GNotKG Rn. 62 ff, Nr. 21200-21201 KV Rn. 36 ff, § 36 GNotKG Rn. 12 ff). So ist der einzelne Kostenfall mit diesen ausführlichen "ABC" in der Regel ganzheitlich lösbar, ohne dass die Einzelvorschriften nachgeschlagen werden müssen.
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Zuletzt erschien Lieferung 150 (November 2025/ 103 ? zzgl. 10 ? für die Datenbank).
Der Kommentar verzahnt das materielle Recht mit dem Kostenrecht und wird dadurch mit seinen wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisnahen Erläuterungen allen Anforderungen der täglichen Praxis gerecht. Die Vorschriften sind stets auf neuestem Stand.
Ganz aktuell ist bereits die sehr praxisrelevante Änderung des § 19 Abs. 1 S. 1 GNotKG durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) erläutert. Ebenfalls bereits berücksichtigt sind die zum 1.1.2025 in Kraft getretenen umsatzsteuerlichen Anforderungen für eine Notarkostenrechnung an einen Unternehmer (B2B). Auch die weiteren Änderungen des GNotKG durch das KostBRÄG 2025 werden zeitnah zum Inkrafttreten kommentiert werden.
Für komplexe Vorgänge vor allem im Notarkostenrecht werden alle in Betracht kommenden Verträge und Erklärungen mit Ausführungen zur Gebühr und zum Geschäftswert alphabetisch erläutert (Nr. 21100-21102 KV-GNotKG Rn. 62 ff, Nr. 21200-21201 KV Rn. 36 ff, § 36 GNotKG Rn. 12 ff). So ist der einzelne Kostenfall mit diesen ausführlichen "ABC" in der Regel ganzheitlich lösbar, ohne dass die Einzelvorschriften nachgeschlagen werden müssen.
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Zusammenfassend ist uneingeschränkt festzustellen, dass der Kommentar
für den Notar und auch die sonstigen Zweige der freiwilligen Gerichtsbarkeit
ein unverzichtbarer Helfer für die Lösungen der täglichen Problemstellungen
im Kostenrecht ist.
Amtsrat im Notardienst Thomas Strauß in: FGPrax 4/2002Das Werk bleibt weiterhin für die kostenrechtliche Praxis, vor allem der Notare und Gerichte, aber auch für Wissenschaft und Lehre, unentbehrlich.
Vorsitzender Richter am OLG a.D. Dr. Joachim Kuntze in: Deutsche Notarzeitschrift 2/2003