Die IATA-Gefahrgutvorschriften werden von der IATA gemäß den IATA-Resolutionen 618 und 619 herausgegeben und stellen Vorschriften für die Luftverkehrsgesellschaften dar, die von allen IATA-Mitgliedsgesellschaften eingehalten werden müssen. Die 57. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und entspricht den Bestimmungen des Anhangs 18 zum Übereinkommen für den internationalen Zivilluftverkehr (Chicago, 1944) und der Ausgabe 2015-2016 der dazugehörenden Technical Instructions (ICAO-TI). Diese Ausgabe ist zwingend ab 01.01.2016 anzuwenden.