Dieser Handkommentar liefert die erste durchgehende deutschsprachige juristische Auseinandersetzung mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Sein Aufbau folgt der Architektur der Charta. Die einzelnen Abhandlungen berücksichtigen praktische Beispiele und konkrete Probleme in den Charta-Staaten, stellen den völkerrechtlichen Zusammenhang her und bieten eine umfassende Darstellung der Mechanismen der Charta. Im Detail gibt der Kommentar Antworten darauf, was die Sprachencharta leistet - und wo ihre Grenzen liegen. Er richtet sich gleichermassen an die Sprecher der autochthonen Nicht-Staatssprachen, deren Organisationen, an die staatlichen Verwaltungen, die Justiz, die Politik und nicht zuletzt an die Wissenschaft. Im Jahr 1992 setzte der Europarat die Sprachencharta in Kraft. Seither haben 25 Staaten das Abkommen ratifiziert, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die regelmässigen Staatenberichte einerseits und die Berichte des Sachverständigenausschusses andererseits lassen erhebliche Ungleichmässigkeiten in der Umsetzungspraxis erkennen, was nicht zuletzt auf Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen der Charta-Verpflichtungen zurückzuführen ist. Der Bedarf an juristischer Orientierung dokumentiert sich auch in der ausdrücklichen Befürwortung dieses Vorhabens, der finanziellen Unterstützung und der tatkräftigen Mithilfe des zuständigen Sekretariats des Europarats, des Bundesministeriums des Innern in Deutschland sowie der Dachorganisationen der Minderheiten und der Sprecher der Regionalsprache Niederdeutsch.