Ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, hängt massgeblich vom Nachweis ihrer beruflichen Verursachung ab. Zwar ist belegt, dass Stress am Arbeitsplatz weit verbreitet und ein häufig beklagtes Phänomen ist - doch werden die davon ausgelösten Erkrankungen in der Praxis des Unfallversicherungsrechts kaum als Berufskrankheiten anerkannt. Für die Kausalitätsbeurteilung bedarf es einer Verknüpfung epidemiologischer Erkenntnisse mit den konkreten Umständen des Einzelfalls. Diese interdisziplinäre Arbeit zeigt auf, wie epidemiologischer Erkenntnisse künftig besser in die Begutachtung von Berufskrankheiten einfliessen können. Abgerundet wird die unfallversicherungsrechtliche Betrachtung durch relevante arbeitsrechtliche Streitfragen.